Als zusätzliches Bürgerservice nimmt die Gemeinde Zettling Reisepassanträge während der Parteiverkehrsstunden entgegen. Nähere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt unter der Telefon Nr. 03135/52435.
Reisepass
- Reisepass – Passpflicht, Einreisebestimmungen usw.
- Reisepass – Neuausstellung
- Reisepass – Änderungen und Ergänzungen
- Reisepass – Miteintragung von Kindern
- Reisepass – Minderjährige unter 18 Jahren
- Reisepass – Verlust oder Diebstahl
- Notpass
Aktuelle Informationen über Reisepass, Neuausstellung, Reisepässe für Kinder etc.
ACHTUNG
Eigener Reisepass für Kinder erforderlich:
Seit 15. Juni 2012 sind Kindermiteintragungen im Reisepass der Eltern ungültig.
Seit 15. Juni 2012 sind Kindermiteintragungen im Reisepass der Eltern ungültig.
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
Quelle: HELP.gv.at











